Autorin und Erstellerin dieser Schulung ist Maike Specht. Präsentiert wird sie Ihnen von unserem Referenten Thomas Zilles.
Herzlich Willkommen zum 2. Kapitel, Teil 1, unseres Moduls „Bearbeitung von Steuermeldungen bei Riester-Verträgen“.
Erfolgt aus einem Riester-Vertrag eine Leistung mit Zufluss an den Kunden, so sind im Folgejahr eine Rentenbezugsmitteilung nach § 22a des Einkommensteuergesetzes an die ZfA und eine Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes an den Kunden zu übermitteln.
Im ersten Teil des Kapitels beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Grundlagen der Rentenbezugsmitteilung, auf denen die Befüllung des Datensatzes MZ01 basiert.
Des Weiteren besprechen wir, welche Möglichkeit der Anbieter hat, wenn er die Rentenbezugsmitteilung nicht übermitteln kann, weil ihm das Geburtsdatum und oder die Steuer-Identifikationsnummer fehlen. Hier hat die ZfA das csv-Datei-Meldeverfahren vorgesehen, bei dem es aber einige Punkte zu beachten gibt.
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