Rentenbezugsmitteilung und Leistungsmitteilung – Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung per Datensatz MZ01

Autorin und Erstellerin dieser Schulung ist Maike Specht. Präsentiert wird sie Ihnen von unserem Referenten Thomas Zilles.

Herzlich Willkommen zum 2. Kapitel, Teil 2, unseres Moduls „Bearbeitung von Steuermeldungen bei Riester-Verträgen“.

Erfolgt aus einem Riester-Vertrag eine Leistung mit Zufluss an den Kunden, so sind im Folgejahr eine Rentenbezugsmitteilung nach § 22a des Einkommensteuergesetzes an die ZfA und eine Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes an den Kunden zu übermitteln.

Im diesem zweiten Teil des Kapitels beschäftigen wir uns mit dem Datensatz MZ01. Wir beschreiben aber nicht die Befüllung des Datensatzes in allen Attributen, sondern konzentrieren uns auf die Versionierung des MZ01, den ab 2019 neu hinzugekommenen Kennzeichen und der Unterscheidung zwischen Erst- und Korrekturmeldung.

In der Anlage finden Sie Tabellen zur Auswahl des korrekten Rechtsgrunds im Datensatz MZ01 bei der Meldung der verschiedenen Geschäftsvorfälle eines Riester-Vertrags.

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